Seit mehreren Jahren liegt mein Schwerpunkt auf dem Rechtsgebiet Erbrecht. Ich vertrete Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Durchsetzung oder Abwehr sämtlicher erbrechtlicher Ansprüche, sei es Streit um das Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Vermächtnisse und mehr. Dabei ist es mir besonders wichtig, Ihnen von Beginn an eine ehrliche und realistische Einschätzung Ihrer Angelegenheit zu geben und lösungsorientierte Ansätze zu bieten.
Zusätzlich unterstütze ich Sie gerne bei der Nachlassplanung. Dazu gehört die Errichtung letztwilliger Verfügungen sowie die Erstellung von Vertragsurkunden, wie Kauf-, Schenkungs- oder Übergabeverträge, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben gemäß Ihren Wünschen verteilt wird.
Gerne können Sie einen Termin zur Erstberatung in meiner Kanzlei vereinbaren, bei dem wir Ihr Anliegen oder den konkreten Fall ausführlich besprechen können.