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Herr Dr. Huber hat eine Erbengemeinschaft aus Deutschland im Falle einer schwierigen Verlassenschaft aus Österreich in 2018/2019 erfolgreich vertreten. Die Kommunikation war immer zeitnah und transparent . Das Honorar und die Zeitabrechnung auch. Wir können die Kanzlei von Herrn Dr. Huber uneingeschränkt empfehlen.