Im Familienrecht berate und vertrete ich Sie bei Scheidungen, Aufteilungsverfahren, Obsorge-, Kontaktrechts- oder Unterhaltsstreitigkeiten. Ziel ist es, Ihre Ansprüche und Rechte frühzeitig festzulegen, um langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Im Strafrecht beginnt eine erfolgreiche Verteidigung bereits bei der ersten Einvernahme. Je früher Sie mich konsultieren, desto größer ist die Chance, das Verfahren einzustellen oder einen Freispruch zu erzielen. Auch bei Geständnissen sorge ich dafür, mildernde Umstände vorzubringen und alternative Verfahren ohne Vorstrafe zu prüfen. Meine langjährige Erfahrung im Straf- und Finanzstrafrecht hilft Ihnen, bestmögliche Ergebnisse zu erreichen.