Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht, Scheidungsrecht und Kindschaftsrecht begleite ich Menschen in rechtlich anspruchsvollen und persönlich herausfordernden Lebenssituationen. Mein besonderes Augenmerk gilt dabei familienrechtlichen Konflikten, die Kinder betreffen – insbesondere Fragen der Obsorge, des Kontaktrechts, des Kindesunterhalts und des Kindeswohls.
Familienrechtliche Auseinandersetzungen verlangen mehr als juristisches Fachwissen. Sie erfordern Einfühlungsvermögen, Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit, auch in emotional angespannten Situationen den Blick für das Wesentliche zu bewahren. Mein Anspruch ist es, die Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten mit fachlicher Präzision, persönlichem Engagement und einer klaren Strategie zu vertreten.
Ein wesentlicher Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Kindschaftsrecht, insbesondere bei Streitigkeiten über die Obsorge und das Kontaktrecht. Wenn Eltern sich trennen, entstehen häufig schwierige Fragen: Bei welchem Elternteil soll das Kind hauptsächlich leben? Wie wird die Obsorge künftig ausgeübt? Wie lässt sich das Kontaktrecht gestalten? Und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn sich die Eltern nicht einigen können?
In solchen Situationen unterstütze und vertrete ich Eltern sowohl bei der Suche nach einvernehmlichen Lösungen als auch in streitigen Verfahren vor Gericht. Dabei habe ich stets auch das Kindeswohl und die langfristigen Auswirkungen familienrechtlicher Entscheidungen im Blick.
Darüber hinaus berate und vertrete ich meine Mandanten in sämtlichen Bereichen des österreichischen Familien- und Scheidungsrechts. Dazu zählen insbesondere die Gestaltung von Eheverträgen und Partnerschaftsvereinbarungen, die rechtliche Begleitung bei Trennung und Scheidung, Fragen des Ehegatten- und Kindesunterhalts sowie die Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Als Rechtsanwältin und ausgebildete Mediatorin verbinde ich zwei Perspektiven: die konsequente rechtliche Vertretung meiner Mandanten und die Fähigkeit, Konflikte durch Verhandlungen zu entschärfen und tragfähige Vereinbarungen zu entwickeln.
Gerade im Kindschaftsrecht können einvernehmliche Lösungen besonders wertvoll sein, weil Eltern auch nach einer Trennung dauerhaft Verantwortung für ihre gemeinsamen Kinder tragen. Wo eine außergerichtliche Einigung möglich und sinnvoll ist, unterstütze ich diesen Weg. Wo sie nicht erreichbar ist oder die Interessen meiner Mandanten eine gerichtliche Klärung erfordern, setze ich mich ebenso entschlossen für deren Rechte ein.
Meine Kanzlei, Schmelz Rechtsanwälte OG, steht seit ihrer Gründung im Jahr 2015 für engagierte Rechtsberatung, persönliche Betreuung und eine praxisorientierte Lösung auch komplexer rechtlicher Fragestellungen. Unser rund zehnköpfiges Team ermöglicht es uns, auch umfangreiche und zeitkritische Mandate zuverlässig zu bearbeiten. Eine besondere Anerkennung unserer Arbeit ist die Aufnahme meiner Kanzlei in das Ranking „Top Anwaltskanzleien Österreichs 2026“ der Tageszeitung DER STANDARD und des Marktforschungsinstituts Statista auf dem Gebiet des Familienrechts.
Familienrechtliche Fragestellungen sind häufig eng mit erbrechtlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten verbunden. Deshalb begleite ich meine Mandanten auch bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen, bei Fragen der Vermögensnachfolge sowie bei komplexeren Vermögensstrukturen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensbeteiligungen oder internationalen Sachverhalten.
Gerade bei konfliktreichen Trennungen und Scheidungen kann darüber hinaus der Schutz der persönlichen und familiären Privatsphäre von entscheidender Bedeutung sein. Wenn familiäre Konflikte in sozialen Medien oder durch öffentliche Berichterstattung ausgetragen werden, unterstütze ich meine Mandanten auch bei damit verbundenen medienrechtlichen Fragestellungen.