Ich bin Rebecca Oberdorfer, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Ehe- und Familienrecht. Zu meinen Tätigkeitsbereichen zählen insbesondere Scheidungen, Obsorge- und Unterhaltsverfahren, Gewaltschutz, Erwachsenenschutzrecht sowie Erbrecht.
Meine Arbeit geht weit über die rein rechtliche Vertretung hinaus. Menschen wenden sich häufig in besonders belastenden Lebenssituationen an mich – etwa bei Trennungen, familiären Konflikten, Fragen der Obsorge oder des Unterhalts sowie in Gewaltschutzverfahren. In solchen Momenten sind Vertrauen, Verlässlichkeit und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe besonders wichtig.
Durch meine langjährige Tätigkeit in diesem Fachbereich, unter anderem in der renommierten Kanzlei Dr. Helene Klaar Dr. Norbert Marschall RAe OG, konnte ich umfassende praktische Erfahrung und fundierte Expertise erwerben.
Meine Mandantinnen und Mandanten schätzen meine empathische und engagierte Arbeitsweise ebenso wie meine Konsequenz bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Klare Strategien, Verhandlungsgeschick und ein entschlossener Einsatz vor Gericht zeichnen meine Arbeit aus. Dabei verbinde ich juristische Kompetenz mit menschlichem Verständnis und strebe stets nachhaltige, faire und tragfähige Lösungen an.
Ein besonderes Anliegen ist mir darüber hinaus der Frauen- und Gewaltschutz, für den ich mich seit vielen Jahren auch außerhalb meiner anwaltlichen Tätigkeit engagiere.
Ich verstehe meine Aufgabe darin, Menschen in herausfordernden Lebenssituationen Orientierung zu geben, rechtliche Sicherheit zu schaffen und ihre Anliegen mit Nachdruck zu vertreten – kompetent, engagiert und mit dem Blick für das Wesentliche.