Ein finanzstrafrechtliches Verfahren kommt für viele Betroffene überraschend – sei es durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, eine Vorladung der Finanzstrafbehörde oder eine Hausdurchsuchung. Neben den rechtlichen Herausforderungen stehen häufig auch unternehmerische, berufliche und persönliche Folgen im Raum. Im Finanzstrafrecht ist rasches und überlegtes Handeln entscheidend. Eine fundierte rechtliche Einschätzung, eine sorgfältig abgestimmte Kommunikation mit den Behörden und eine durchdachte Verteidigungsstrategie können den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflussen. Als Rechtsanwalt für Finanzstrafrecht bei Eberl Legal vertrete ich Unternehmen, Geschäftsführer:innen, Privatpersonen und Steuerberater:innen in sämtlichen Phasen finanzstrafrechtlicher Verfahren. Mein Schwerpunkt liegt auf der frühzeitigen Identifikation finanzstrafrechtlicher Risiken sowie der strategischen Begleitung – von kritischen Betriebsprüfungen und Ermittlungsverfahren bis zur Vertretung vor Finanzstrafbehörden und Gerichten. Ich berate und verteidige insbesondere bei Vorwürfen der Abgabenhinterziehung, des Abgabenbetrugs, der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung sowie bei Verstößen gegen Melde- und Offenlegungspflichten, insbesondere nach dem WiEReG. Darüber hinaus begleite ich Selbstanzeigen, Verfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz sowie komplexe finanzstrafrechtliche Sachverhalte. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vertretung und Beratung von Steuerberater:innen, insbesondere im Zusammenhang mit anspruchsvollen Betriebsprüfungen. Mein Ziel ist es, finanzstrafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, individuelle Lösungsstrategien zu entwickeln und Mandant:innen während des gesamten Verfahrens engagiert und vorausschauend zu begleiten. Mit fundierter Erfahrung und strategischem Weitblick setze ich mich für die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen ein.