Im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge begleite ich meine Mandanten bei der Ausarbeitung von Schenkungs- und Übertragungsverträgen sowie bei der Gründung vermögensverwaltender Familiengesellschaften.
Ein besonderer Fokus meiner Arbeit liegt auf der individuellen Unternehmens- und Vermögensnachfolge an der Schnittstelle zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht, insbesondere für Mandanten mit unternehmerischem Hintergrund.
Haben Sie Fragen zum Erbrecht? Vereinbaren Sie gerne einen Termin zur Erstberatung in unserer Kanzlei in Karlsruhe. Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen.