Seit Beginn meiner beruflichen Laufbahn als Rechtsanwältin bin ich im Familien- und Erbrecht tätig. Von Anfang an habe ich mit wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien zusammengearbeitet – zunächst im Rahmen einer Bürogemeinschaft, später in Partnerschaft.
Besonders vertraut bin ich mit familienrechtlichen Fragestellungen, die wirtschaftliche und steuerrechtliche Aspekte betreffen. Dazu gehören insbesondere die unterhalts- und vermögensrechtliche Beratung und Vertretung sowie die vertragliche Gestaltung im Zusammenhang mit Eheschließungen, Ehescheidungen und Partnerschaften – sowohl bei deren Begründung als auch bei der Aufhebung.
Auch im Bereich des Erbrechts bin ich seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit aktiv. Mein Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung von Vorsorge- und Nachfolgeregelungen für Privatpersonen sowie für kleine und mittlere Unternehmen. Darüber hinaus vertrete ich Mandantinnen und Mandanten bei der Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche. In diesem Zusammenhang arbeite ich eng mit einem auf das Erbrecht spezialisierten Notariat zusammen.