Ich stehe sowohl privaten als auch öffentlichen und institutionellen Bauherren als kompetenter Rechtsberater zur Seite, wenn es darum geht, ihre Bauprojekte rechtlich umzusetzen. Dabei unterstütze ich nicht nur bei Vertragsabschlüssen und -durchführungen im Rahmen von Kauf-, Werk- oder Planerverträgen, sondern auch bei der Wahrnehmung von Rechten für Nachbarn, Stockwerkeigentümer sowie Mieter und Vermieter.
Meine Expertise erstreckt sich über verschiedene Rechtsgebiete, darunter das öffentliche Vergaberecht, Umweltrecht, Sachenrecht (einschliesslich Dienstbarkeiten) sowie Enteignungsrecht.