Sollte eine Einigung nicht möglich sein, vertrete ich konsequent vor Gerichten und Behörden in Eheschutz- und Scheidungsverfahren, Unterhaltsklagen sowie Sorgerechts-, Obhuts- und Besuchsrechtsstreitigkeiten.
Mit Blick auf die Vielseitigkeit des Familienrechts und dessen Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten strebe ich umfassende Lösungen an. In meiner Kanzlei können weitere Expert:innen aus Bereichen wie Gesellschafts-, Steuer-, Erb-, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht hinzugezogen werden, um Ihre spezifischen Anforderungen bestmöglich zu adressieren.